Inklusion an der Gemeinschaftsschule Bergatreute

An der Gemeinschaftsschule Bergatreute werden Schüler/Innen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch im Bereich Lernen und der emotionalen und sozialen Entwicklung inklusiv beschult. Inklusive Bildungsangebote ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den gleichberechtigten Zugang zu allen Angeboten des Unterrichts, zu den Angeboten der verschiedenen Bildungsgänge und des Schullebens. Grundlage inklusiver Bildung ist das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen.

Das Inklusionsteam der GMS Bergatreute

von links: Frau Fiderer, Herr Gülcin, Frau Kling, Frau Kawälde, Frau Schalt-Michl

Was ist Inklusion?

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Im Jahr 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und gilt seit 2009 als Bundesrecht. Im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wird ein inklusives Bildungs-und Schulsystem als verbindlich erklärt. Denn laut der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur ein inklusives Bildungs- und Schulsystem, das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklichen.

Inklusion an der GMS Bergatreute

An der Gemeinschaftsschule Bergatreute werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen und der emotionalen und sozialen Entwicklung inklusiv beschult. Derzeit sind drei LehrerInnen (Frau Fiderer, Frau Kling, Herr Gülcin) der Janusz-Korczak Schule Überlingen, einer Schule für Erziehungshilfe und zwei Förderschullehrerinnen (Frau Kawälde, Frau Schalt-Michl) an der Schule.
Inklusive Bildungsangebote ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den gleichberechtigten Zugang zu allen Angeboten des Unterrichts, zu den Angeboten der verschiedenen Bildungsgänge und des Schullebens. Grundlage inklusiver Bildung sind das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen.

 

Kontakt:

Herr Gülcin: i.guelcin@gmsbergatreute.de

Frau Kling: s.kling@gmsbergatreute.de

Frau Fiderer: l.fiderer@gmsbergatreute.de

Frau Kawälde: s.kawaelde@gmsbergatreute.de

Frau Schalt-Michl: a.schaltmichl@gmsbergatreute.de

Zusammenfassung Schulgesetzänderung

„Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.“

http://www.km-bw.de/Inklusion

 

Inklusion mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch im Bereich Lernen

Derzeit sind zwei Sonderschullehrerinnen (Frau Kawälde und Frau Schalt-Michl) an der Gemeinschaftsschule für die Inklusion im Bereich Lernen zuständig.

Schüler/Innen mit diesem Bildungsanspruch haben das Recht auf einen zieldifferenten Unterricht auf Grundlage des Bildungsplans der Förderschule. Das bedeutet, für diese Schüler/Innen wird ein Lernangebot, das ihrem individuellen Leistungsniveau entspricht, bereitgestellt.

Informationen zum Schulabschluss

Schüler/Innen mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bildungsgang Lernen können mit diesem nur das Abschlusszeugnis für den Förderbedarf Lernen erhalten. An der Abschlussprüfung der Allgemeinen Schule nehmen diese Schüler/Innen zunächst nicht teil.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufzuheben, falls eine positive Prognose in der Entwicklung der Schüler/In zu erwarten ist und eine erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung abgeleistet werden kann. Die Schülerin/ der Schüler wird dann im 9.Schuljahr nach dem Bildungsgang der Allgemeinen Schule unterrichtet und nimmt am Ende an der Abschlussprüfung der Allgemeinen Schule teil.

 Berufsvorbereitende bzw. berufsbildende Maßnahmen

Berufswegekonferenz

Rechtzeitig vor dem Übergang in eine berufsvorbereitende bzw. berufsbildende Maßnahme wird im 8. Schulbesuchsjahr des Schülers/der Schülerin eine Berufswegekonferenz durchgeführt.

Dabei werden mit den Eltern gemeinsame Vereinbarungen über die geeignete weitere berufliche Orientierung ihres Kindes getroffen und  konkrete Ziele für  einen gelingenden Übergang in eine Berufsausbildung festgelegt.

Ziel ist eine Empfehlung der Agentur für Arbeit über die Berufswegeplanung für  den Schüler/die Schülerin.

 

B e r u f s v o r b e r e i t e n d e   E i n r i c h t u n g e n 

für Schüler/Innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Landkreis Ravensburg.

https://www.stiftung-liebenau.de/bildung/angebote/ausbildung-qualifizierung/#c3277

Weitere Informationen unter:

http://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/schule-beruf