Inklusion an der Gemeinschaftsschule Bergatreute

Inklusion ist, wenn jeder in seiner Einzigartigkeit wahrgenommen wird und alle mitmachen dürfen – und das wird in Bergatreute im Bereich Lernen und der emotionalen und sozialen Entwicklung umgesetzt. Denn hier können Kinder mit dem Förderbedarf Lernen oder emotional-soziale Entwicklung mit Unterstützung den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsangeboten des Schullebens teilnehmen.

Was ist Inklusion?

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Im Jahr 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und gilt seit 2009 als Bundesrecht. Im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wird ein inklusives Bildungs-und Schulsystem als verbindlich erklärt. Denn laut der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur ein inklusives Bildungs- und Schulsystem, das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklichen.

Inklusion an der GMS Bergatreute

An der GMS Bergatreute werden SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung inklusiv beschult. Begleitet werden die SchülerInnen im Bereich Lernen von Frau Braun und Herr Koch. Im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung unterstützen drei LeherInnen (Herr Gülcin, Frau Kling, Frau Meybaum) der Janusz-Korzcak-Schule Überlingen-Deisendorf, einer Schule für Erziehungshilfe, die SchülerInnen. Inklusive Bildungsangebote ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen den gleichberechtigten Zugang zu Angeboten des Unterrichts, den verschiedenen Bildungsgängen und des Schullebens im Allgemeinen.

 

 

 

Kontakt:

Herr Gülcin: i.guelcin[at]gms-bergatreute.de

Frau Kling: s.kling[at]gms-bergatreute.de

Frau Meybaum: j.meybaum[at]gms-bergatreute.de

Frau Braun: m.braun[at]gms-bergatreute.de

Herr Koch: m.koch[at]gms-bergatreute.de

Zusammenfassung Schulgesetzänderung

„Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.“

http://www.km-bw.de/Inklusion

 

Weitere Informationen zur Inklusion

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